Online-Scheidung: Eine Option, aber nicht ohne Risiko

Wir wissen, dass eine Online-Scheidung oft als kostengünstige und bequeme
Lösung beworben wird. Viele Kanzleien bieten diese Option an, bei der die
Mandatsführung vorwiegend online oder telefonisch erfolgt. Auch wir bieten
diesen Service an. Es ist richtig, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung
bestimmte Kosten gesenkt werden können, beispielsweise durch einen Antrag
auf Reduzierung des Verfahrenswertes um 30 %. Ebenso werden Freibeträge
für Kinder vom Gericht berücksichtigt, was jedoch ohnehin obligatorisch ist.
Dennoch bergen Online-Scheidungen, bei denen die Kommunikation rein über
das Internet läuft, ein erhebliches Risiko: Wichtige, regelungsbedürftige
Aspekte könnten übersehen werden. In der Natur des Familienrechts liegt es,
dass Mandanten oft nur ein Problem erkennen, während weitere, vielleicht
dringendere Fragen unerkannt bleiben. Eine umfassende und sachgerechte
Vertretung bedeutet, diese potenziellen Probleme frühzeitig anzusprechen und
Lösungen anzubieten.

Verfahrenskostenhilfe: Ihre Scheidung ohne Kostenrisiko

Die Kanzlei Leilich setzt sich dafür ein, die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens
so gering wie möglich zu halten. Bei geringen Einkünften besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Dies gilt insbesondere, wenn ein erhebliches Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte den Scheidungsantrag stellt. Bei Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe fallen für diesen Mandanten in der Regel keine Kosten an. Die deutsche Rechtsordnung ermöglicht es so, dass jeder seine Rechte wahrnehmen kann, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten.


Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bietet zudem den Vorteil, dass das
Gericht Ihren Antrag vorab prüft und somit das Kostenrisiko minimiert wird.
Diese „Vorab-Prüfung“ erhöht oft auch die Einigungs- und Zahlungsbereitschaft
der Gegenseite.

Unser Ansatz: Persönliche Beratung ist entscheidend

Wir bieten an, die Kommunikation über Skype zu führen, wenn ein persönliches
Gespräch nicht möglich ist. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass
die persönliche Kommunikation und Abstimmung zwischen Anwalt und
Mandant die beste Bearbeitung und Interessenwahrung garantiert. Deshalb
laden wir Sie herzlich zu einer kostenlosen Erstberatung in unserer Kanzlei
ein, um alle Aspekte Ihrer Scheidung umfassend zu besprechen.