Unsere Leistungen

Die Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei erstrecken sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Im Vordergrund steht hierbei der Wille des Mandanten, der in der Endkonsequenz das Ziel der Tätigkeit vorgibt. Im Rahmen dieses Ziels wird gemeinsam mit dem Mandanten, unter Beiziehung der dem Rechtsfall zu Grunde liegenden Tatsachen, der gesetzlichen Regelungen, jedoch auch natürlich der Möglichkeiten, welche in verfahrenstechnischer und verfahrenstaktischer Hinsicht bestehen, ein Lösungsweg erarbeitet.

 

In Bezug auf die außergerichtliche Interessenvertretung umfasst dies insbesondere die Kommunikation mit dem Gegner beziehungsweise dem gegnerischen Bevollmächtigten, als auch die umfängliche Vertretung des Mandanten vor Behörden und Institutionen. In gerichtlichen Verfahren erfolgt die umfängliche Interessenvertretung in den angebotenen Leistungsgebieten, unter Zugrundelegung der umfänglichen Rechtskenntnisse sowie auch der sich in einem jedem Rechtsfall bietenden verfahrenstechnischen und verfahrenstaktischen Möglichkeiten. Durch langjährige praktische Erfahrungen kann so erreicht werden, dass die Interessen des Mandanten bestmöglich durchgesetzt werden.

 

Im Rahmen der Interessenvertretung der Mandanten, wird sehr viel Wert auf die persönliche Betreuung des Mandanten gelegt, so dass insbesondere bei der Aufnahme des Mandatsfalles und Besprechung der einzelnen zu Grunde liegenden Fakten und Dokumente, als auch Abstimmung der für den Mandanten besten Verfahrensstrategie sich genügend Zeit genommen wird, um dies immer zu gewährleisten. Natürlich bieten wir auch an, die Kommunikation zum Mandanten per E-Mail beziehungsweise per Telefonat sowie natürlich auch per Skype.

 

Grundsätzlich dürfte zwar eine Kommunikation über elektronische Medien ausreichen, jedoch ersetzt diese wohl eher nicht die persönliche Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant, da auch nur in dieser es gewährleistet ist, dass durch Nachfragen des Rechtsanwaltes der gesamte Streitfall aufgearbeitet und die damit einhergehenden Probleme erkannt und so dann auch gelöst werden können. In Folge dieser Notwendigkeit der persönlichen Bearbeitung des Rechtsfalles wird daher auch die Erstberatung kostenfrei durchgeführt.

 

Grundlegend hat sich dies für den Mandanten als sehr sinnvoll etabliert, da nämlich nur dann in einer zunächst von Anwaltskosten befreiten Atmosphäre der gesamte Streitfall durchgesprochen werden kann, als auch insbesondere geprüft werden kann, ob mit diesem Streitfall nicht noch andere Aspekte dringend einer Überprüfung beziehungsweise Lösung bedürfen.

 

Auf Grund des Ineinandergreifens der verschiedenen Rechtsgebiete, ist es nämlich durchaus oft der Fall, dass durch ein offensichtliches Problem mehrere, nicht so gleich offensichtliche Probleme entstehen beziehungsweise entstehen können, welche natürlich auch der Betrachtung und möglichst Vermeidung bedürfen.