Die Kanzlei Leilich vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Streitigkeiten des Familienrechtes, insbesondere im Rahmen von Scheidungen, Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Zugewinnausgleichsforderungen, dem Umgangsrecht und dem Sorgerecht etc..

 

Hierbei hat sich insbesondere auch etabliert, dass zunächst die Erstberatung kostenfrei durchgeführt wird, wozu auf die umfänglichen Ausführungen in "Wer wir sind" verwiesen wird.

 

Gerade im Familienrecht besteht die Notwendigkeit, dass der Rechtsanwalt umfänglich und in ruhiger und sachlicher Atmosphäre die Historie mit dem Mandanten bespricht, die einzelnen Probleme herausgearbeitet und entsprechende Problemlösungsstrategien entworfen werden.

 

Im Rahmen der Vertretung der außergerichtlichen beziehungsweise gerichtlichen Interessen des jeweiligen Mandanten bieten sich auch hierfür eine Vielzahl von Lösungen an, die teilweise im Rahmen der außergerichtlichen Interessenvertretung als "verdecktes Mandat" geführt werden, in dem zum Beispiel der Mandant zunächst Stellungnahmen oder Forderungen im eigenen Namen geltend macht, ohne das offensichtlich ist, dass der Mandant bereits schon umfänglich beraten und instruiert ist, durch einen Rechtsanwalt. Die entsprechenden Schreiben werden dann vorformuliert, gegebenenfalls dann durch den Mandanten angepasst.

 

Hierdurch bieten sich natürlich viele Vorteile, nämlich dahingehend, dass zunächst eine Eskalierung von Streitigkeiten vermieden wird, da der Gegner davon ausgeht, dass noch kein Anwalt beauftragt ist beziehungsweise, dass durch diese Verfahrensweise auch durchaus Informationen erlangt werden können, welche natürlich im Regelfall durch die Einschaltung eines gegnerischen Bevollmächtigten dann nicht mehr ohne weiteres erlangt werden können.

 

Desgleichen wird natürlich auch im Rahmen der familienrechtlichen Beratung Wert darauf gelegt, dass die Möglichkeiten, welche einem die Rechtsnormen bieten, im Beratungsgespräch dem Mandanten vermittelt werden, so dass insbesondere auch der Mandant zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erkennen kann, was der Rechtsanwalt an Leistungen erbringt und insbesondere auch warum. Nur dies gewährleistet eine einvernehmliche und ordnungsgemäße Mandatsführung, durch welche die Interessen des jeweiligen Mandanten bestmöglich durchgesetzt werden. Im Rahmen der familienrechtlichen Mandate wird natürlich auch die Kostenfrage beachtet, wobei im Rahmen der Abstimmung der Kosten natürlich zunächst eine kostenfreie Erstberatung durchgeführt wird. In dieser kann dann neben der Rechtsmaterie auch der kostentechnische Aspekt besprochen werden, gegebenenfalls abgestimmt werden oder auch dem Mandanten die notwendige Zeit eingeräumt werden, sich zu überlegen, ob überhaupt und wie das Mandat ausgerichtet werden soll. Gerade im Familienrecht besteht auch unweigerlich die Möglichkeit der kostenfreien Mandatsführung.

 

Im Rahmen der sogenannten "Verfahrenskostenhilfe" werden nämlich die Anwaltskosten des eigenen Bevollmächtigten sowie die Gerichtskosten durch die Staatskasse übernommen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Diese liegen vor, wenn die Durchsetzung der rechtlichen Interessen des jeweiligen Mandanten notwendig ist, mithin Rechtsansprüche bestehen oder unberechtigte Rechtsansprüche zurückgewiesen werden müssen sowie im Weiteren bei wirtschaftlich engen Verhältnissen. Hierfür ist dann ein entsprechender Fragebogen auszufüllen, mit Belegen zu versehen sowie dann an das Gericht mit einzureichen. Im Regelfall gewähren die Amtsgerichte, welche erstinstanzlich für Familienrechtsstreitigkeiten zuständig sind, auch durchaus großzügig Verfahrenskostenhilfe.

 

Gerade für in Trennung lebende oder alleinstehende Frauen mit Kindern, sind die in der Verfahrenskostenhilfe gegebenen Freibeträge relativ hoch und auch meistens sind diese Verhältnisse dadurch geprägt, dass das erwirtschaftete Nettoeinkommen die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch zulässt. Im Rahmen der Bearbeitung und Prüfung der familienrechtlichen Mandate nutzt die Rechtsanwaltskanzlei das entsprechende Berechnungsprogramm Gutdeutsch - Familienrechtliche Berechnungen, welches insbesondere auch von Jugendämtern und Gerichten genutzt wird, um Unterhaltsansprüche zu berechnen beziehungsweise auch Zugewinnausgleichsansprüche u. a..

 

Des Weiteren ist die Kanzlei auch umfänglich mit aktuellsten Handbüchern und sonstigen Kommentaren ausgestattet und verfügt auch über den Zugang zur Jurion-Datenbank, so dass immer die Zugrundelegung der aktuellsten Rechtsprechung bei der Bearbeitung des Mandates der Fall ist.