Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt außergerichtlich und gerichtlich Mandanten im Rahmen des Vertragsrechtes soweit nicht hierzu speziellere Rechtsmaterien betroffen werden, die von der Kanzlei nicht als Dienstleistung angeboten werden.

 

Speziellere Rechtsmaterien wie zum Beispiel das Bauvertragsrecht beziehungsweise damit zusammenhängende Rechtsmaterien können nicht vertreten werden.

 

Im Regelfall handelt es sich bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten um Verträge die zwischen Privatpersonen beziehungsweise Unternehmen abgeschlossen werden und deren Rechtsmaterie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herrührt. Die Erstellung und Prüfung solcher Verträge ist unter Zugrundelegung der dazu gegebenen fachlichen Vorlagen, durch Handbücher beziehungsweise durch Online-Datenbanken möglich.