Im Strafrecht vertritt die Kanzlei die Mandanten im Rahmen der gegen Sie geführten Strafverfahren, in welchen die Mandanten entweder noch den Zeugenstatus haben beziehungsweise den Beschuldigtenstatus.

 

Hauptziel hierbei ist natürlich die entsprechende Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, wobei auf Grund der langjährigen Erfahrungen dies bei einfachen beziehungsweise kleineren Delikten de facto der Regelfall ist.

 

Im Regelfall wird hier vertreten aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechtes beziehungsweise Verkehrsstraftaten oder Delikte im Bereich der Körperverletzung oder des Betruges.