Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt sichert die finanziellen Bedürfnisse des Kindes.


Grundprinzip:

  • Barunterhalt: Wird von dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt.
  • Betreuungsunterhalt: Wird vom betreuenden Elternteil durch Pflege
    und Versorgung geleistet.

 

Höhe des Unterhalts:

  • Richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
  • Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie.

 

Selbstbehalt: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein bestimmter Betrag zur
Deckung seines eigenen Lebensbedarfs verbleiben. Dieser wird regelmäßig
angepasst.


Vorrang: Der Kindesunterhalt hat immer Vorrang vor allen anderen
Unterhaltsansprüchen (z. B. gegenüber dem Ehegatten).


Dauer: Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel bis zum Abschluss einer
angemessenen ersten Berufsausbildung des Kindes.