Der Kindesunterhalt sichert die finanziellen Bedürfnisse des Kindes.
Grundprinzip:
- Barunterhalt: Wird von dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt.
- Betreuungsunterhalt: Wird vom betreuenden Elternteil durch Pflege
und Versorgung geleistet.
Höhe des Unterhalts:
- Richtet sich nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
- Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie.
Selbstbehalt: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein bestimmter Betrag zur
Deckung seines eigenen Lebensbedarfs verbleiben. Dieser wird regelmäßig
angepasst.
Vorrang: Der Kindesunterhalt hat immer Vorrang vor allen anderen
Unterhaltsansprüchen (z. B. gegenüber dem Ehegatten).
Dauer: Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel bis zum Abschluss einer
angemessenen ersten Berufsausbildung des Kindes.