Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind
Entscheidungen zu treffen.
Umfang:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Behördliche Angelegenheiten (z. B. Schul- und Kita-Anmeldungen)
Erlangung des Sorgerechts:
Die Mutter hat es mit der Geburt.
Der Vater erhält es durch:
- Gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall:
- Die Rechte der Väter wurden gestärkt. Stellt ein Vater einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht, muss die Mutter beweisen, dass dies dem Kindeswohl schaden würde.
- Bei gemeinsamer Sorge müssen wichtige Entscheidungen (z. B. Schulwahl, Operationen, Auslandsreisen) von beiden Eltern einvernehmlich getroffen werden.