Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind
Entscheidungen zu treffen.


Umfang:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Behördliche Angelegenheiten (z. B. Schul- und Kita-Anmeldungen)

 

Erlangung des Sorgerechts:
Die Mutter hat es mit der Geburt.
Der Vater erhält es durch:

  • Gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt
  • Heirat der Eltern
  • Gerichtliches Verfahren

 

Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall:

  • Die Rechte der Väter wurden gestärkt. Stellt ein Vater einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht, muss die Mutter beweisen, dass dies dem Kindeswohl schaden würde.
  • Bei gemeinsamer Sorge müssen wichtige Entscheidungen (z. B. Schulwahl, Operationen, Auslandsreisen) von beiden Eltern einvernehmlich getroffen werden.