Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard des wirtschaftlich
schwächeren Ehegatten in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger
Scheidung.


Grundprinzip: Die eheliche Solidargemeinschaft besteht bis zur Scheidung
fort. Der Trennungsunterhalt ersetzt den bisherigen Familienunterhalt.


Geltendmachung:

  • Der Anspruch entsteht nicht automatisch durch die Trennung.
  • Er muss aktiv eingefordert werden, z. B. durch eine nachweisbare Aufforderung zur Auskunft über die Einkünfte (auch per WhatsApp möglich) oder die Forderung eines konkreten Betrags.
  • Eine pauschale Aufforderung zur Unterhaltszahlung genügt nicht.

 

Rückwirkende Forderung: Unterhalt kann ab dem Zeitpunkt der
Geltendmachung rückwirkend gefordert werden, falls es zu Streitigkeiten
über die Höhe kommt.