Der Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard des wirtschaftlich
schwächeren Ehegatten in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger
Scheidung.
Grundprinzip: Die eheliche Solidargemeinschaft besteht bis zur Scheidung
fort. Der Trennungsunterhalt ersetzt den bisherigen Familienunterhalt.
Geltendmachung:
- Der Anspruch entsteht nicht automatisch durch die Trennung.
- Er muss aktiv eingefordert werden, z. B. durch eine nachweisbare Aufforderung zur Auskunft über die Einkünfte (auch per WhatsApp möglich) oder die Forderung eines konkreten Betrags.
- Eine pauschale Aufforderung zur Unterhaltszahlung genügt nicht.
Rückwirkende Forderung: Unterhalt kann ab dem Zeitpunkt der
Geltendmachung rückwirkend gefordert werden, falls es zu Streitigkeiten
über die Höhe kommt.