Das Umgangsrecht sichert den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen.
Grundprinzip: Es ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht jedes Elternteils,
regelmäßigen Kontakt zum Kind zu pflegen.
Bedeutung für das Kind: Wissenschaftliche Studien belegen, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen die kindliche Entwicklung fördert.
Stärkung der Väterrechte: Das Wechselmodell (paritätische Betreuung) ist
mittlerweile anerkannt und kann auch bei Streitigkeiten der Eltern
durchgesetzt werden.
Beweislast: Ein Elternteil, der den Umgang verweigern will, muss nachweisen, dass dieser dem Kindeswohl schadet. Die Hürden hierfür sind sehr hoch.