Der Zugewinnausgleich regelt die finanzielle Auseinandersetzung des während
der Ehe erworbenen Vermögens.
Grundprinzip: Ausgleich der Vermögensdifferenz, die zwischen dem Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten während der Ehezeit entstanden ist.
Anspruchsberechtigter: Der Ehegatte, der während der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat.
Durchführung:
Berechnung:
Kontrollzeitpunkt Trennung:
Sollte das Vermögen zwischen Trennung und Zustellung des
Scheidungsantrags geringer werden, muss derjenige, der dies geltend
macht, beweisen, dass die Minderung nicht auf Verschwendung oder
Benachteiligungsabsicht zurückzuführen ist.